Kompetenzen
Beweissicherung
Durch Bautätigkeiten können an umliegenden Gebäuden Schäden entstehen. Rissprotokolle und Erschütterungsmessungen sind präventive Beweismittel und dienen einer möglichen Schadensregulierung.
Damit im Schadenfall geklärt werden kann, ob und in welchem Ausmass Bauarbeiten tatsächlich Schäden an einem benachbarten Objekt verursacht haben, empfiehlt sich aufgrund der Sorgfaltspflicht für den Bauherrn gemäss SIA 118 Art. 111 eine Beweissicherung vor Baubeginn.
Im Streitfall liefert Ihnen eine Beweissicherung objektive und professionelle Argumente, um den Fall sauber schlichten und unberechtigte Forderungen zurückweisen zu können.

